Selbstständiges Arbeiten bedeutet neben Freiheit und Flexibilität auch, Verantwortung zu übernehmen – und zwar auch für die eigene Gesundheit. Umso wichtiger ist es vorzusorgen, um als Freelancer oder Freiberufler:in im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

Du arbeitest selbstständig zum Beispiel als (Web-)Designer:in oder Programmierer:in, hast akut Angst davor, länger krank zu werden und möchtest dich über das Krankengeld für Selbstständige informieren? Oder möchtest du vorsorgen und dich für den Fall der Fälle absichern, weißt aber nicht, wie? Was möglich ist und welche Vorkehrungen du am besten schon im Vorhinein treffen solltest, – das erfährst du hier!

„Häufig kommt eine sich chronisch entwickelnde Krankheit, eine Sportverletzung wie ein Knochenbruch oder eine anderweitige Erkrankung völlig unverhofft und ohne Ankündigung.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen wurden nach unserem besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und wir raten dir unbedingt, dich ausgiebig bei deiner Krankenkasse zu informieren.

Krankengeld für Freiberufler:innen, die über die KSK versichert sind

Für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen wie zum Beispiel Texter:innen oder Designer:innen besteht die Möglichkeit, in die Künstlersozialkasse (KSK) einzutreten. Wenn du bereits Mitglied bei der KSK bist, bist du bezüglich Krankengeld schon ganz gut aufgestellt: KSK-Versicherte, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert sind, haben automatisch ab der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. 

Berechnet wird das Krankengeld  aus dem Betrag, den man der KSK mit dem voraussichtlichen Jahresgewinn gemeldet hat. Die Höhe beläuft sich dabei auf 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate, abzüglich der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge.

Wichtig ist hierbei: 

  • Das Krankengeld wird erst jeweils am Ende der Krankmeldungen ausgezahlt, die du nach und nach bescheinigt bekommst. Auch deshalb sind Rücklagen wichtig.
  • Das Krankengeld wird aus dem berechnet, was der KSK als Jahresarbeitseinkommen gemeldet wurde. Daher ist es auch im Bezug auf das Krankengeld für Selbstständige wichtig, die Meldung vor Eintritt der Krankheit entsprechend anzupassen, falls man mehr verdient als erwartet. 

Richtig gelesen: Geld gibt es erst ab der 7. Woche, – was aber tun bis zum 43. Krankheitstag? Die Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Auszahlung des Krankengeldes muss also überbrückt werden – zum Beispiel durch finanzielle Rücklagen. 

Um einen früheren Beginn der Krankengeldzahlungen zu erwirken, musst du vorab bei der KSK eine Erklärung zum vorgezogenen Krankengeldanspruch abgegeben, sodass die Krankengeldzahlung bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit einsetzt. Hierfür musst du einen zusätzlichen Beitrag bei deiner Krankenkasse entrichten, der von Kasse zu Kasse stark variiert, – lohnt sich aus unserer Sicht meist nicht. Daher gilt es individuell abzuwägen, ob die Bildung von finanziellen Rücklagen für dich die sinnvollere Lösung sein könnte. 

Was tun zur Vorsorge für den Krankheitsfall?

Vorsorgen

  • Finanzielle Reserven sind wichtig! Richte dir zum Beispiel ein Tagesgeldkonto mit Rücklagen für schwere Zeiten ein. Die Faustregel besagt, dass man von mindestens 3 Monatsgehältern ausgehen soll.

KSK-Meldung über Jahreseinkommen 

  • Solltest du mehr verdienen als am Ende des letzten Jahres erwartet, solltest du der KSK rechtzeitig Bescheid geben. Denn dein Krankengeld wird aus dem Wert berechnet, den du bei der KSK als voraussichtliches Jahreseinkommen gemeldet hast.

Was tun, wenn du bereits krank geworden bist? 

Möglichst schnell krankschreiben lassen 

  • Wenn du schwerer krank bist, lasse dich schnellstmöglich krankschreiben und stelle sicher, dass die Krankschreibung lückenlos (!) erfolgt. Nur so steht dir das Krankengeld ab der 7. Woche auch zu.

Krankschreibung bei Versicherung einreichen

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du möglichst zeitnah bei deiner Versicherung einreichen, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung.

Krankengeld für Selbstständige / Freelancer, die gesetzlich krankenversichert sind

Selbstständige, die gesetzlich und nicht über die KSK versichert sind, sollten unbedingt einen Antrag auf Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen – und zwar schon bevor der Krankheitsfall eintritt! Denn ohne Antrag gibt es auch kein Krankengeld. 

Hierzu reicht eine formlose, schriftliche Wahlerklärung aus, in der du deinen freiwilligen (ermäßigten) Beitragssatz von 14 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhöhst. So bezahlst du monatlich zwar einen kleinen Anteil mehr, dafür erhältst du jedoch wie Arbeitnehmer:innen ab der 7. Woche (konkret ab Tag 43) deiner Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.

Tipp: Beim allgemeinem Beitragssatz hast du außerdem Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld vor und nach der Geburt.

Indem du rechtzeitig alle bürokratischen Schritte in die Wege leitest, stellst du sicher, dass dein Antrag zeitgerecht bearbeitet und bewilligt wird. Das Stellen des Antrages ist kostenfrei und dauert meist nur wenige Minuten. Zu Bedenken gilt es, dass die Entscheidung zum regulären Beitragssatz für drei Jahre verpflichtend ist, – auch wenn du die Krankenkasse wechselst. Ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse ist in dieser Zeit außerdem nicht möglich.

Wenn du dich auch schon vor Beginn des gesetzlichen Krankengeldanspruches absichern möchtest, bieten Krankenkassen unterschiedliche kostenpflichtige Zusatzoptionen, sogenannte Wahltarife, an. Am besten erkundigst du dich bei deiner Krankenkasse, welcher Tarif am besten für dich passt – und ob es sich überhaupt für dich lohnt oder Rücklagen sinnvoller sind!

Aber Achtung: Entscheidest du dich für einen Wahltarif, so bist du für die nächsten drei Jahre an diese Entscheidung gebunden und darfst die Krankenkasse in diesem Zeitraum nicht wechseln.

Was tun zur Vorsorge für den Krankheitsfall?

Wichtig: unbedingt Antrag auf Krankengeld stellen!

  • Schreibe unbedingt – am besten heute – deine Versicherung an und stelle einen Antrag auf Krankengeld. Das Stellen des Antrages ist kostenfrei.

Vorsorgen

  • Finanzielle Reserven sind wichtig! Richte dir beispielsweise ein Tagesgeldkonto mit Rücklagen für schwere Zeiten ein. Die Faustregel besagt, dass man von mindestens 3 Monatsgehältern ausgehen soll.

Nachfragen

  • Informiere dich schon vor dem Krankheitsfall bei deiner Krankenkasse über deine Möglichkeiten, was du im Fall der Fälle beachten musst. 

Was tun, wenn du bereits krank geworden bist? 

Möglichst schnell krankschreiben lassen 

  • Wenn du schwerer krank bist, lasse dich schnellstmöglich krankschreiben und stelle sicher, dass die Krankschreibung lückenlos (!) erfolgt. Nur so steht dir das Krankengeld ab der 7. Woche auch zu.

Krankschreibung bei Versicherung einreichen

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du möglichst zeitnah bei deiner Versicherung einreichen, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung.

Krankentagegeld für Selbstständige / Freelancer, die privat versichert sind

Als privat versicherte:r Selbstständige:r kannst du keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen. Umso wichtiger ist es, bei deiner Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV) zu prüfen, ob diese eine Krankentagegeldversicherung beinhaltet, die dich bei längerem Verdienstausfall absichert.

 Achtung! Auch wenn sich die Begriffe sehr ähnlich sind: Krankengeld und Krankentagegeld sind nicht dasselbe.

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es steht gesetzlich versicherten Angestellten sowie freiwillig versicherten Selbstständigen zu, insofern sie vorab eine Wahlerklärung abgegeben haben.

Das Krankentagegeld hingegen ist eine Leistung der privaten Krankenversicherungen und in der Regel auch Bestandteil eines jeden PKV-Tarifs. Achte darauf, diesen Punkt bei Abschluss deiner Versicherung nicht zugunsten eines geringeren Monatsbeitrages auszuschließen, – nur so hast du die Möglichkeit, bei Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen zu haben. 

  • Vorteile des Krankentagegeldes der PKV:
    Du bestimmst den Zeitpunkt der Auszahlungen im Falle einer Krankheit im Vorfeld selbst. Die günstigste Variante ist zumeist, die Leistung (erst) ab der 7. Woche in Anspruch zu nehmen und für die Zeit davor Rücklagen zu bilden.
  • Nachteile des Krankentagegeldes der PKV:
    Du erhältst dein privates Krankengeld steuerfrei, allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass dein Einkommen nach dem Krankheitsfall besteuert werden wird. Es empfiehlt sich also, etwas Geld zur Seite zu legen, um im Nachhinein nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

Was tun zur Vorsorge für den Krankheitsfall?

Vorsorgen

  • Beachte die Besteuerung deines privaten Krankengelds und lege dir etwas Geld beiseite. Stichwort: Progressionsvorbehalt.

Nachfragen

  • Informiere dich schon vor dem Krankheitsfall bei deiner Krankenkasse über deine Möglichkeiten, was du im Fall der Fälle beachten musst. 

Was tun, wenn du bereits krank geworden bist? 

Möglichst schnell krankschreiben lassen 

  • Wenn du schwerer krank bist, lasse dich schnellstmöglich krankschreiben und stelle sicher, dass die Krankschreibung lückenlos (!) erfolgt. 

Krankschreibung bei Versicherung einreichen

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du möglichst zeitnah bei deiner Versicherung einreichen.
    Auch in der privaten Krankenversicherung ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen. Die Fristen hierbei sind jedoch individuell und richten sich nach dem Zeitpunkt der Auszahlung des Krankentagegeldes, wie du es im Vorfeld selbst festgelegt hast.

Reminder: Lass dich rechtzeitig krankschreiben!

„Krankschreibung?! Danach frag ich nie…“

Gerade als Freelancer oder Freiberufler:in denkt man selten daran, bei einer Erkrankung gleich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, – warum auch? Es gibt aber gute Gründe dafür. 

Es kann passieren, dass sich nach ein paar Wochen herausstellt, dass die Erkrankung nicht so verläuft wie erhofft und erwartet. Fragst du als Selbstständige:r erst jetzt, nach der Krankschreibung, giltst du quasi erst ab diesem Zeitpunkt als krank. Und das bedeutet wiederum, dass du ab diesem Tag nochmals 43 Tage warten musst, bis du Krankengeld bekommst.

Was tun zur Vorsorge für den Krankheitsfall?

Rechtzeitig Arbeitsunfähigkeit besorgen

  • Du kannst dich maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben lassen. Deshalb: Auch wenn es nur ein geringes Risiko gibt, dass sich die Erkrankung länger ziehen könnte, lass dich unbedingt von Anfang an krankschreiben!

Im Ausland krank geworden – was tun fürs Krankengeld?

Solltet ihr im Ausland krank werden, gelten ähnliche Faustregeln wie in Deutschland. Zudem solltet ihr beachten: 

Was tun zur Vorsorge für den Krankheitsfall?

Vorsorgen

  • Je nachdem, ob du bei der KSK, freiwillig bei einer GKV oder bei einer PKV versichert bist, solltest du dich frühzeitig um Krankengeld bzw. Krankentagegeld kümmern (siehe oben). 

    Im Ausland solltest du zudem natürlich eine gute Reisekrankenversicherung haben. 

Was tun, wenn du bereits krank geworden bist? 

Möglichst schnell krankschreiben lassen 

  • Wenn du schwerer krank bist, lasse dich schnellstmöglich krankschreiben und stelle sicher, dass die Krankschreibung lückenlos (!) erfolgt.

    Wichtig: Ein Krankenhausbericht (zum Beispiel ein Arztbrief, der in der Notaufnahme ausgestellt wurde), zählt nicht automatisch als Krankschreibung, – selbst wenn daraus direkt klar hervorgeht, dass du aufgrund der diagnostizierten Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. Zudem dürfen in einigen Ländern privat praktizierende Ärzte keine Krankschreiben ausstellen. Du brauchst wirklich möglichst von Anfang an eine offizielle und aktuelle Krankschreibung. Im Notfall kannst du dir nachträglich ein Attest über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen, dieses wird aber unter Umständen von den Krankenkassen nicht anerkannt.

Krankschreibung bei Versicherung einreichen

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du möglichst zeitnah bei deiner Versicherung einreichen, jedoch spätestens eine Woche nach Krankschreibung.

Fazit: Gesundheit geht vor!

KSK, PKV oder GKV – ganz gleich, wie du versichert bist: Vorsorgen lohnt sich! Verschaffe dir schon im Voraus Überblick darüber, wie du im Krankheitsfall handeln kannst. 

„Fragen, die du dir (noch) gesund und fit stellen solltest: Weißt du konkret, was im Krankheitsfall zu tun ist? Hast du genügend finanzielle Rücklagen?

Informiere dich rechtzeitig über die verschiedenen Angebote und informiere dich, damit du am Ende des Tages unbesorgt sein kannst, falls du doch mal längerfristig krank sein wirst.

Hast du selber Erfahrungen gesammelt

oder Tipps, die wir in diesem Artikel aufnehmen sollten?

Team Frauenpower im Grünen

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