
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regeln aktuell, welche Websites und digitalen Angebote wie barrierefrei gestaltet sein müssen. Was bedeutet das konkret für NGOs, Stiftungen, Vereine und Unternehmen? BFSG, BGG und BITV 2.0 einfach erklärt – findet in 6 Fragen heraus, ob eure Organisation betroffen ist!
Die folgenden sechs Fragen sind in Zusammenarbeit mit Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht und Dozent für E-Commerce-Recht, entstanden (LinkedIn / Website) und stehen auch als Infografik zur Verfügung.
Sie helfen euch dabei, schnell einzuschätzen, ob eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für eure Website besteht. Sinnvoll und hilfreich ist barrierefreies Webdesign aber in jedem Fall – für alle!
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das BGG oder die BITV 2.0 für eure Website?
1. Handelt es sich um einen privaten Blog ohne kommerzielle Absichten oder öffentliche Fördergelder?
✅ Ja → Weder das BFSG noch die BITV 2.0 gelten vermutlich für euch.
❌ Nein → Weiter zu Frage 2
2. Erhaltet ihr öffentliche Fördergelder (über 50 % der Finanzierung) oder betreibt ihr eine Website für eine öffentliche Einrichtung (z. B. Behörden, Schulen)?
✅ Ja → Die BITV 2.0 könnte für euch gelten. → Weiter zu Frage 3, da zusätzlich auch das BFSG zutreffen könnte.
❌ Nein → Weiter zu Frage 3
3. Ist eure Website ausschließlich für Geschäftskund:innen (B2B) – also nicht auch an private Nutzer:innen gerichtet?
✅ Reine B2B-Websites sind vom BFSG in der Regel ausgenommen. Weiter zu Frage 6, falls unsicher.
❌ Nein → Weiter zu Frage 4
4. Führt eure Website zu einem „Verbrauchervertrag“ – oder bereitet sie diesen vor?
Im Sinne des Gesetzes umfasst das nicht nur klassische Produktverkäufe oder Bezahlvorgänge. Auch Spenden-Buttons/-Formulare, Buchungsfunktionen, Kontaktformulare, Apps oder User-Accounts zählen darunter – auch, wenn kein Kauf stattfindet.
✅ Ja, aber eine Spenden-Funktion haben wir nicht → Weiter zu Frage 5
✅ Ja, und wir haben (auch) einen Spenden-Button mit einem externen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, twingle etc.) → Das BFSG gilt für eure gesamte Website (unabhängig von Beschäftigten oder Jahresumsatz), da es als „Bankdienstleistung“ gilt.
❌ Nein → Eure Website ist in der Regel vom BFSG ausgenommen. Weiter zu Frage 6, falls unsicher.
5. Hat euer Unternehmen / eure Organisation mehr als 10 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro?
✅ Ja → Das BFSG gilt vermutlich für euch!
❌ Nein → Dann gilt das BFSG für eure Website wahrscheinlich nicht, da Kleinstunternehmen ausgenommen sind. Weiter zu Frage 6, da es Ausnahmen geben kann.
Bietet eure Website essenzielle digitale Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten an?
Zum Beispiel Online-Shops für physische Produkte, Buchungssysteme für Reisen/Transportdienste wie Flug-, Bahn-, Bus- oder Taxidienste, Online-Banking
✅ Ja → Das BFSG könnte für euch gelten – auch für Kleinstunternehmen oder Einzelunternehmer:innen, sobald Produkte verkauft werden. Diese müssen ggf. barrierefrei sein. Macht euch hier zu den geltenden Ausnahmeregelungen schlau und lasst euch rechtlich beraten.
❌ Nein → Das BFSG gilt vermutlich nicht für euch.
Infografik: 6 Fragen zur Barrierefreiheit
Hier findet ihr die Infografik zum Barrierefreiheits-Check zum Download (öffnet im neuen Fenster):
Check gesetzliche Barrierefreiheit
Die Infografik ist aktuell etwas veraltet, wir arbeiten an der Überarbeitung!
Nutzt diese gern nach dem Prinzip der fairen Nutzung – heißt konkret: Teilen? Klar, gern! Ändern oder kommerziell nutzen? Bitte nicht.
Dieses PDF wurde möglichst barrierefrei erstellt und nach den Standards WCAG 2.1 AA und PDF/UA (ISO 14289-1) geprüft. Ein Test mit Nutzer:innen assistiver Technologien fand nicht statt. Wir freuen uns über Feedback.
Warum ist Barrierefreiheit für eure Organisation wichtig?
Barrierefreiheit im Web ist für viele mittlerweile nicht nur gesetzliche Pflicht – sie steht für Inklusion, Teilhabe und echte Chancengleichheit. Gerade Organisationen, die sich für soziale Werte starkmachen, sollten auch online darauf achten, mit ihrem digitalen Angebot alle Menschen erreichen zu können – egal, ob mit oder ohne Einschränkungen.
Und mal ehrlich: Barrierefreiheit macht das Web für alle besser. Inhalte werden leichter zugänglich, die Nutzerfreundlichkeit steigt, und ganz nebenbei erreicht ihr mehr Menschen. Deshalb achten wir in unserer Agentur inzwischen bei jedem neuen Projekt auf Barrierefreiheit.
Zum Weiterlesen & Agentur-Kontakt
- Auf unserem Blog haben wir einen ausführlichen Artikel zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 – und wir haben 6 Barrierefreiheits-Expert:innen zum Thema befragt:
Ist Barrierefreiheit jetzt für alle Websites Pflicht? - Ebenso haben wir einen Artikel zur EU-Richtlinie für öffentliche Stellen geschrieben:
4 Gründe für barrierefreie Websites & wer dazu verpflichtet ist
In diesen beiden Artikeln findet ihr auch jede Menge weiterführende Links – perfekt, wenn ihr tiefer in das Thema eintauchen wollt. Barrierefreiheit ist schließlich kein Thema, das man mal eben nebenbei abhakt.
Also: Barriers down, impact up!
Ihr wollt eure Website mit einer Agentur barrierefrei gestalten?
Wir sind an eurer Seite, um euch zu unterstützen. Dabei können wir euch als Agentur für Barrierefreiheit helfen:
- Barrierefreiheit zu prüfen
- die Anforderungen nach BFSG und BGG bzw. BITV 2.0 umzusetzen
- eure Website inklusiv, benutzerfreundlich und für alle zugänglich zu gestalten
Gemeinsam machen wir eure Website barrierefrei – für mehr Inklusion, Reichweite und Sichtbarkeit.
Rechtliche Hinweise
Dieser Check und die Infografik dienen ausschließlich eurer allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Wir haben die Inhalte mit größter Sorgfalt erstellt, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Wenn ihr unsicher seid, ob das BFSG oder das BGG bzw. die BITV 2.0 für euch gilt, wendet euch bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT- oder Medienrecht.
Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.