KI-Bilder kennzeichnen
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder

Nutzt ihr KI-Bilder auf eurer Website, in Social Media oder in eurer Werbung? Dann gelten für euch klare Regeln. Die EU-KI-Verordnung verlangt ab dem 2. August 2026, dass ihr bestimmte KI-Bilder sichtbar kennzeichnet. Wir zeigen euch, was gilt, welche Bilder betroffen sind, wie die neuen EU-Icons funktionieren und mit welchem kostenlosen Tool ihr die Kennzeichnung in wenigen Minuten erledigt.

KI-Bilder stecken heute überall: auf Websites, in Newslettern, in Social-Media-Postings. Die Technik wird immer besser. Oft erkennt niemand mehr auf den ersten Blick, ob ein Foto echt ist oder von einer KI stammt.

Genau das schafft ein Problem. Besucher:innen wollen wissen, was echt ist und was künstlich erzeugt wurde. Deshalb reagiert die Politik. Seit dem 2. August 2026 gelten zwei Rechtsebenen gleichzeitig, und beide betreffen euch direkt.

Für wen gilt die Kennzeichnungspflicht?

Ein häufiger Irrtum lautet: „Wir sind gemeinnützig und verdienen kein Geld, also betrifft uns das nicht.“ Das stimmt so nicht. Die Pflicht gilt für jede berufliche oder institutionelle Nutzung. Ein Verein, eine NGO, eine Stiftung, eine Behörde oder eine Hochschule ist damit genauso betroffen wie ein Unternehmen, auch ohne Gewinnabsicht.

Und sie gilt überall, wo ihr als Organisation auftretet: auf eurer Website, in eurem Newsletter, in eurer Werbung und auf allen Social-Media-Kanälen, die ihr als Organisation betreibt.

Wirklich ausgenommen ist nur eine einzige Konstellation: eine echte Privatperson, die ein KI-Bild rein privat im engen Freundeskreis teilt. Sobald jemand aber im Namen einer Organisation postet oder ein Bild öffentlich verbreitet, greift die Kennzeichnungspflicht.

So muss die KI-Kennzeichnung aussehen

Die EU-KI-Verordnung verlangt eine klare, eindeutige und barrierefreie Kennzeichnung. Drei Regeln zur Platzierung gelten dabei immer:

  • Der Hinweis muss beim ersten Kontakt mit dem Bild sofort erkennbar sein. Niemand soll dafür scrollen, klicken oder suchen müssen.
  • Er muss direkt in das Bild eingebettet werden, außer bei künstlerischen Werken.
  • Er soll auch dann sichtbar bleiben, wenn jemand das Bild teilt oder herunterlädt. Das gilt selbst dann, wenn ihr das eigentlich gar nicht wollt. Denn ob ein Bild am Ende geteilt oder gespeichert wird, habt ihr nicht in der Hand, technisch verhindern lässt es sich kaum.

Wo genau das Label sitzt, schreibt euch niemand vor. Wichtig sind diese drei Punkte: genug Kontrast zum Bildhintergrund, ausreichend Abstand zu anderen Elementen, und nichts darf das Label verdecken, weder Bildunterschriften noch Buttons oder Play-Symbole.

Beim Umsetzen stoßt ihr auf ein echtes Dilemma. Keine einzelne Methode erfüllt alle Anforderungen gleichzeitig:

MethodeVorteilNachteil
Texthinweis unter dem BildBarrierefrei, leicht umsetzbarGeht beim Teilen oder Herunterladen verloren
Label direkt im BildBleibt beim Teilen erhaltenScreenreader lesen es nicht vor

Unsere Empfehlung: Kombiniert beide Methoden. Setzt ein sichtbares Label direkt ins Bild, und ergänzt einen Texthinweis daneben oder darunter. Die Nutzertests der EU zeigen genau das: Ein Label wirkt deutlich besser, wenn ein Text dabeisteht.

Muss als Kennzeichnung wörtlich „KI-generiert“ stehen?

Nein. Artikel 50 schreibt keinen festen Wortlaut vor. Verlangt wird nur, dass ihr klar offenlegt, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Diese Formulierungen funktionieren:

  • „KI-generiert“
  • „Erstellt mit KI“
  • „Dieses Bild wurde von künstlicher Intelligenz erzeugt.“
  • „Hintergrund mit KI erweitert“

Es gibt aber Leitplanken. Der Hinweis muss in einfacher Sprache verständlich sein, auch für Menschen ohne Technik-Wissen. Kein Fachjargon, keine kryptischen Abkürzungen.

Die offiziellen EU-Icons: euer Standard statt Bastellösung

Gute Nachricht für alle, die bisher improvisiert haben. Im Juni 2026 hat die EU-Kommission zusammen mit dem finalen Verhaltenskodex für KI-Transparenz einen Satz offizieller Icons veröffentlicht. Ihr bekommt sie kostenlos als SVG- und PNG-Paket, jeweils in Schwarz, Weiß und mit 50 Prozent Transparenz. Eine Namensnennung braucht es nicht.

Die Nutzung der Icons ist freiwillig. Die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Und Achtung: Das Icon allein macht euch nicht automatisch rechtssicher. Es sorgt aber dafür, dass eure Besucher:innen den Hinweis sofort verstehen. 

KI-Label der EU "AI"

Grundlegendes Symbol

KI-Label der EU "AI Modified"

für Bilder, die mithilfe von KI modifiziert wurden

KI-Label der EU "AI Generated"

für vollständig KI-generierte Bilder

„AI“ oder „KI“: Welche Abkürzung nehmt ihr?

Die offiziellen EU-Icons tragen das englische Kürzel „AI“, und der EU-Verhaltenskodex sieht genau das als Hauptelement vor. Manche Jurist:innen empfehlen deshalb, gleich bei „AI“ zu bleiben.

Für deutschsprachige Zielgruppen spricht aber einiges für „KI“. Die Abkürzung ist hierzulande allgemein bekannt, und die KI-Verordnung schreibt „AI“ nirgends verbindlich vor. Entscheidend ist: Eure Zielgruppe muss den Hinweis auf Anhieb verstehen.

Unsere Empfehlung für Vereine, NGOs und Institutionen mit deutschsprachigem Publikum: Nehmt das EU-Icon, weil es sich gerade als Standard etabliert, und schreibt den Texthinweis daneben auf Deutsch. Damit bedient ihr beide Seiten.

KI-Kennzeichnung im Bild: Barrierefreiheit berücksichtigen

Diesen Punkt übersehen viele: Artikel 50 verlangt ausdrücklich, dass die Kennzeichnung barrierefrei ist. Das steht direkt im Gesetz, es ist also keine nette Empfehlung.

Konkret heißt das für eure Bilder:

  • Das Label braucht genug Kontrast und eine lesbare Größe. Ein hellgraues Wörtchen auf hellem Hintergrund fällt durch.
  • Der Hinweis braucht eine Textform, die Screenreader vorlesen können, zum Beispiel als Bildunterschrift unter dem Bild oder im Alt-Text. Ein Label, das nur als Pixel im Bild steckt, erkennt ein Screenreader nicht.
  • Bei Videos gehört der Hinweis sichtbar ins Bild, am besten schon beim Start.

Genau deshalb ist die Kombination aus Label im Bild und Bildbeschreibungs-Text darunter der pragmatischste Weg.

Dazu kommt: In Deutschland gilt seit Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele digitale Angebote. Wenn ihr ohnehin an eurer Barrierefreiheit arbeitet, nehmt die KI-Kennzeichnung gleich mit auf die Liste.

Für welche Bilder greift die KI-Kennzeichnungspflicht?

Der Gesetzgeber nennt kennzeichnungspflichtige Bilder Deepfakes. Der Begriff ist viel weiter gefasst, als die meisten denken. Gemeint ist jedes KI-erzeugte oder KI-veränderte Bild, das echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und das ihr für echt halten könntet. Eine Täuschungsabsicht braucht es dafür nicht.

Diese Bilder müsst ihr kennzeichnen:

  • realistische Fotos von Personen, auch wenn die Person komplett erfunden ist
  • fotorealistische Produktbilder und synthetische Stockfotos
  • bearbeitete Fotos, bei denen KI wichtige Teile verändert hat, etwa einen neuen Hintergrund oder eine eingefügte Person
  • Bilder von Orten oder Ereignissen, die es so gar nicht gibt, aber echt wirken

Ein Beispiel, das die EU-Kommission selbst nennt: das Foto einer leeren Wohnung, die per KI möbliert wurde. Das Bild sieht aus wie ein echtes Foto, ist aber verändert – also muss es gekennzeichnet werden.

Was ihr nicht kennzeichnen müsst

Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label. Nicht kennzeichnen müsst ihr: 

  • normale Retusche und Farbkorrektur, auch mit KI-Werkzeugen, solange die Bildaussage gleich bleibt
  • eindeutig comichafte oder illustrierte Bilder, die niemand für ein Foto hält
  • offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke (Bilder, die erkennbar als Kunst oder Fiktion gedacht sind und die niemand für die Dokumentation einer echten Situation hält) – hier reicht ein dezenter Hinweis, wie „KI-generiert“ oder „Erstellt mit KI“, in unmittelbarer Nähe zum Bild, etwa im Begleittext, damit der „Genuss des Werks“ nicht leidet, und das Bild selbst muss keine KI-Kennzeichnung enthalten
  • Bilder, die ihr nur intern nutzt und nie veröffentlicht
  • rein private Nutzung: Nur wer als Privatperson ein KI-Bild im engen Freundeskreis teilt, ist außen vor. Wichtig: Es geht nicht um kommerziell oder nicht kommerziell. Sobald ihr als Organisation auftretet, müsst ihr Bilder kennzeichnen.

Wo genau die kleine Korrektur aufhört und die wesentliche Veränderung anfängt, ist noch nicht abschließend geklärt. Nutzt deshalb diese Faustregel: Je stärker der Eingriff die Aussage des Bildes verändert, desto eher kennzeichnen. Und im Zweifel immer kennzeichnen. 

Müsst ihr eure alten Bilder nachrüsten?

Kurze Antwort: nein. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder gilt nicht rückwirkend. Ihr müsst also nicht durch eure gesamte Website, das Newsletter-Archiv und drei Jahre Social Media gehen.

Wichtig ist dabei, welcher Zeitpunkt zählt: Bei Bildern kommt es darauf an, wann das Bild erzeugt wurde. Wann ihr es veröffentlicht habt, spielt keine Rolle. Auch wenn ihr ein altes Bild später noch einmal teilt, entsteht daraus keine neue Pflicht. Die EU-Kommission ermutigt in ihren Leitlinien lediglich dazu, alte Bilder freiwillig nachzurüsten, wenn der Aufwand überschaubar bleibt.

Unser Rat: Lasst den Altbestand erst mal liegen. Konzentriert euch auf alles, was ab jetzt neu entsteht. Wenn ihr später ohnehin einen Relaunch oder eine Bildaktualisierung plant, könnt ihr die Kennzeichnung dabei nachziehen.

Vorsicht bei Bildern mit echten Personen

Sobald auf eurem Bild eine Person zu sehen ist, kommen drei Rechtsebenen zusammen. Das gilt für komplett KI-generierte Bilder genauso wie für Fotos, die ihr mit KI bearbeitet habt.

  1. Die Kennzeichnungspflicht selbst: Diese greift, sobald das Bild einer realen Person ähnelt, und zwar auch dann, wenn die Person komplett erfunden ist.
  2. Das Recht am eigenen Bild: Ist im Bild eine echte, reale Person erkennbar, benötigt ihr deren ausdrückliche Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, ob ihr das Bild korrekt als KI-generiert markiert habt. Ausnahmen gelten nur für Satire, Kunst oder Zeitgeschehen, und selbst dann muss die Satire klar erkennbar sein.
  3. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verarbeitet oder zeigt ihr das Aussehen einer echten, identifizierbaren Person, greift zusätzlich der Datenschutz.

Checkliste: Einwilligung und Kennzeichnung bei KI-Bildern mit Personen

Merkt euch diese Faustregeln:

  • Fiktive KI-Person → kennzeichnen
  • Erkennbare reale Person → Einwilligung einholen und kennzeichnen
  • Unsicher, ob jemand die Person erkennen könnte? → geht auf Nummer sicher und macht beides: Einwilligung einholen und kennzeichnen
  • Die konkrete Person muss nicht erkennbar sein? → macht sie unkenntlich. Dann entfällt die Einwilligung durch die Person. Wirkt das Bild trotzdem realistisch? → kennzeichnen

Tipp: Behandelt jede erkennbare reale Person, ob berühmt, unbekannt, lebend oder verstorben, als einwilligungspflichtig. Bei größeren Kampagnen oder wenn ihr unsicher seid, lasst das kurz von einer Kanzlei für Medienrecht prüfen. Wir sind keine Rechtsberatung und geben hier nur eine Orientierung.

Ein KI-Label macht ein Bild nicht automatisch erlaubt

Das ist der wohl größte Irrtum beim Thema. Viele denken: Hinweis drauf, Sache erledigt. So funktioniert es nicht. Die Kennzeichnung erfüllt genau eine Pflicht, nämlich die Transparenzpflicht. Alle anderen Rechte gelten unverändert weiter:

  • Urheberrecht: Ein KI-Bild, das ein geschütztes Werk nachbaut, bleibt auch mit Label problematisch.
  • Persönlichkeitsrecht: Zeigt euer Bild eine erkennbare Person ohne Einwilligung, ändert der Hinweis daran nichts.
  • Markenrecht: Fremde Logos und Marken im KI-Bild können Markenrechte verletzen, gekennzeichnet oder nicht.
  • Wettbewerbsrecht: Ein geschöntes Produktbild, das über wesentliche Eigenschaften täuscht, wird durch ein Label nicht zulässig.

Merkt euch: Die Kennzeichnung sagt aus, wie ein Bild entstanden ist. Sie sagt nichts darüber aus, ob ihr es zeigen dürft.

Unser Tool-Tipp: das KI-Label Studio

Die Theorie ist das eine. Im Alltag scheitert Kennzeichnung meist daran, dass niemand Lust hat, für jedes Bild Photoshop zu öffnen.

Genau dafür gibt es eine schöne Lösung: das KI-Label Studio vom KI Marketing Bootcamp. Damit setzt ihr die offiziellen EU-Icons oder euer eigenes Label direkt im Browser auf eure Bilder und Videos. Position, Größe, Farbe und Deckkraft stellt ihr selbst ein.

Das kann das Tool:

  • EU-Icon, Textlabel, beides zusammen oder euer eigenes Logo aufs Bild setzen
  • Vorhandene Metadaten prüfen und maschinenlesbare Herkunftsdaten schreiben
  • Mehrere Bilder auf einmal bearbeiten und als Paket herunterladen

Das Beste: Alles läuft lokal in eurem Browser. Nichts wird hochgeladen, nichts gespeichert. Ihr benötigt kein Konto und könnt sofort loslegen.

Eure Checkliste für den Alltag

Geht diese Punkte bei jedem Bild durch:

  • Habt ihr notiert, mit welchem Werkzeug ihr das Bild erstellt habt? Diese Dokumentation hilft, falls jemand nachfragt.
  • Ist das Bild nach dem 2. August 2026 entstanden? Nur dann greift die Pflicht.
  • Wirkt das Bild realistisch? Dann kennzeichnen.
  • Seht ihr Personen, die wie echte Menschen wirken? Dann kennzeichnen.
  • Zeigt das Bild eine erkennbare, reale Person? Dann holt eine Einwilligung ein und kennzeichnet zusätzlich.
  • Sind fremde Marken, Logos oder geschützte Werke im Bild? Dann klärt das getrennt von der Kennzeichnung.
  • Sitzt das Label sichtbar im Bild, sodass es beim Teilen erhalten bleibt?
  • Hat das Label ausreichend Kontrast, und verdeckt es nichts, beziehungsweise wird es von nichts verdeckt?
  • Steht zusätzlich ein Texthinweis unter dem Bild, damit auch Screenreader ihn erfassen?

Lasst uns eure Bilder rechtssicher machen

Seid ihr euch unsicher, welche Bilder auf eurer Website betroffen sind? Oder plant ihr, die Kennzeichnung direkt sauber in euren Arbeitsablauf einzubauen? Dann lasst uns reden. Wir schauen uns eure Website gemeinsam an und setzen die Kennzeichnung praktisch für euch um.

Häufige Fragen zur Kennzeichnung von KI-Bildern

Ab wann muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Die EU-KI-Verordnung greift ab dem 2. August 2026. Unabhängig davon kann ein irreführendes KI-Bild in der Werbung schon vorher eine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht auslösen.

Welche Bilder sind überhaupt betroffen?

Alle KI-erzeugten oder KI-veränderten Bilder, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und so realistisch wirken, dass man sie für echt halten könnte. Das Gesetz nennt sie Deepfakes.

Muss ich meine alten Bilder nachträglich kennzeichnen?

Nein. Die Pflicht gilt nicht rückwirkend. Entscheidend ist, wann das Bild erzeugt wurde, nicht wann ihr es veröffentlicht habt. Auch erneutes Teilen löst keine neue Pflicht aus.

Muss auf jedem Bild wörtlich „KI-generiert“ stehen?

Nein, einen festen Wortlaut gibt es nicht. Der Hinweis muss nur klar und in einfacher Sprache erkennen lassen, dass KI im Spiel war. Umschreibungen wie „digital veredelt“ reichen nicht.

Soll ich „AI“ oder „KI“ schreiben?

Beides ist vertretbar. Die offiziellen EU-Icons nutzen „AI“, für deutschsprachiges Publikum ist „KI“ gut verständlich. Unsere Empfehlung: EU-Icon plus deutscher Texthinweis.

Reicht ein Hinweis in der Bildunterschrift?

Nur bedingt. Er verschwindet, sobald jemand das Bild herunterlädt, teilt oder als Vorschau sieht. Sicherer ist die Kombination: Label im Bild und Text daneben.

Gilt das auch für Bilder, die wir nur intern nutzen?

Meistens ja. Sobald ein realistisches KI-Bild eurem Team, eurer Kundschaft oder Dienstleistern gezeigt wird, greift die Pflicht. Frei bleibt nur, was den geschlossenen Arbeitsprozess nie verlässt.

Gilt das auch für Bilder, die wir nur intern nutzen?

Meistens ja. Sobald ein realistisches KI-Bild eurem Team, eurer Kundschaft oder Dienstleistern gezeigt wird, greift die Pflicht. Frei bleibt nur, was den geschlossenen Arbeitsprozess nie verlässt.

Schützt mich die Kennzeichnung von KI-generierten Bildern vor allem anderen?

Nein. Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht gelten unabhängig davon. Ein Label sagt, wie ein Bild entstanden ist, nicht ob ihr es zeigen dürft.

Was passiert, wenn ich Bilder nicht kennzeichne?

Möglich sind Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent vom weltweiten Jahresumsatz. Realistischer für kleinere Organisationen sind Abmahnungen durch Wettbewerber und der Vertrauensverlust bei eurem Publikum.

KI-Sichtbarkeit: Ihr wollt von KI nicht ignoriert werden?

Immer mehr Menschen googeln nicht mehr, sondern fragen direkt ChatGPT, Perplexity oder Gemini. Wer dort nicht auftaucht, existiert für diese Leute schlicht nicht. Wie ihr das ändert, zeigen wir euch hier:

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die EU-KI-Verordnung wird gerade durch Leitlinien und den Verhaltenskodex weiter konkretisiert. Für verbindliche Auskünfte wendet euch an eine Kanzlei für IT- und Medienrecht.

Quellen

Team Frauenpower im Grünen

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