Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Websites zur Barrierefreiheit. Seit 2018 sind bereits bestimmte Websites nach dem BGG zur gesetzlichen Barrierefreiheit verpflichtet. Wir bieten drei Pakete an, die je nach Projektanforderung den passenden Umfang abdecken – vom barrierearmen Einstieg bis hin zur vollständigen rechtlichen Absicherung für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen.

Als spezialisierte Agentur für Barrierefreiheit und inklusive digitale Lösungen gestalten wir Websites, die technisch, visuell und für alle Menschen zugänglich sind. Mit Erfahrung und einem ganzheitlichen Ansatz begleiten wir Organisationen, Unternehmen und öffentliche Stellen hin zu mehr digitaler Teilhabe.

ACB: Die Agentur, bei der Barrierefreiheit gut aussieht.

Kleines Paket: „Barrierefreiheitserklärung“

  • Berücksichtigung von Barrierefreiheits-Prinzipien in Konzept, Design und Programmierung (Standard in unserer Agenturarbeit)
  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit zur Einbindung in die Website (unverbindlicher Vorschlag, ohne Rechtsverbindlichkeit)

Geeignet für: Projekte, bei denen Barrierearmut ein Ziel ist, jedoch keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht besteht.

Hinweis: Eine rechtliche Gewähr für die vollständige Barrierefreiheit können wir nicht übernehmen.

ab 240 € (netto)

Mittleres Paket: „Barrierefreiheits-Check & Optimierung“

  • Berücksichtigung von Barrierefreiheits-Prinzipien in Konzept, Design und Programmierung (Standard in unserer Agenturarbeit)
  • interner Barrierefreiheits-Check von bis zu 2 ausgewählten Seiten mit besonderer Relevanz für Barrierefreiheit (mehr zubuchbar)
  • mit detaillierter Testung von Inhalten, Design und Code, durchgeführt von Expert:innen aus unserem Team
  • anschließende Optimierung auf Basis des Checks (pro Seite bis zu einer Stunde, mehr zubuchbar)
  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit zur Einbindung in die Website (basierend auf den Ergebnissen des Checks und der Optimierung; unverbindlicher Vorschlag, ohne Rechtsverbindlichkeit)

Geeignet für: Projekte, bei denen Barrierefreiheit ein wichtiges Ziel ist, jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht bzw. keine externe Prüfung leistbar ist.

Hinweis: Eine rechtliche Gewähr für die vollständige Barrierefreiheit können wir nicht übernehmen.

ab 600 € (netto) 
zzgl. ab 180 € (netto) für jede weitere Seite*

* = Die Anzahl der Seiten, die getestet werden sollten, hängt von dem Umfang und der Komplexität der Website ab.

Großes Paket: „Gesetzliche Barrierefreiheits-Prüfung & Umsetzung“

  • externe, unabhängige Prüfung auf Barrierefreiheit durch Barrierefreiheits-Expert:in aus unserem erweiterten Netzwerk 
  • Prüfung von bis zu 3 ausgewählten Seiten mit besonderer Relevanz für Barrierefreiheit (mehr zubuchbar)
  • Screenreader-Test zur praxisnahen Überprüfung der Nutzbarkeit
  • Fokus auf interaktive und komplexe Elemente wie Menüs, Karten, Slider, Formulare und vergleichbare Komponenten
  • Prüfung orientiert sich an der Richtlinie der BITV 2.0 und an WCAG 2.2 Level AA, zur Sicherstellung der Beachtung aller gesetzlichen Verpflichtungen
  • Umsetzung notwendiger Änderungen durch ACB basierend auf den Ergebnissen der externen Prüfung und bei Bedarf in Absprache mit Kund:innen (pro Seite bis zu einer Stunde, mehr zubuchbar)
  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß gesetzlichen Richtlinien

Geeignet für: Projekte mit gesetzlicher Barrierefreiheitspflicht (nach nach BFSG und BITV – insbesondere öffentliche Stellen oder Webshops) oder wenn Barrierefreiheit ein zentrales Projektziel ist.

ab 2.124 € (netto) 
zzgl. ab 390 € (netto) für jede weitere Seite*

* = Die Anzahl der Seiten, die geprüft werden sollten, hängt von dem Umfang und der Komplexität der Website ab.

Interesse an einem der Pakete? Oder ihr sucht eine erfahrene Agentur für Barrierefreiheit, die euch eine komplette Website barrierefrei umsetzt?

Schreibt an oder füllt unser Kontaktformular aus.

Ihr wollt wissen, ob ihr gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet seid?

Als Agentur für Barrierefreiheit begleiten wir euch durch den Gesetzesdschungel: Ob Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 für viele Websites verbindlich wird, oder Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) – wir behalten für euch den Überblick. In den folgenden Artikeln erklären wir, welche Pflichten aus den gesetzlichen Vorgaben entstehen, wen sie betreffen und wie ihr euch jetzt gut aufstellen könnt.

Zur schnellen Orientierung haben wir eine Infografik erstellt, mit der ihr Schritt für Schritt prüfen könnt, ob eure Website gesetzlich barrierefrei sein muss: Infografik als PDF herunterladen

Ihr wollt euch tiefergehend mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen? Weitere Artikel von uns:

Optionale Zusatzleistungen

Leichte Sprache

Eine Leichte-Sprache-Seite kann verpflichtend sein, wenn das BGG bzw. die BITV 2.0 greift (z. B. für öffentliche Stellen wie Behörden).
Sie ist generell empfehlenswert, wenn die Website Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen verständliche Inhalte bieten soll.

Wir legen die Seite an und vermitteln offizielle Übersetzer:innen für Leichte-Sprache (empfohlen bei gesetzlicher Verpflichtung). Alternativ können wir einen Textvorschlag in Leichter Sprache erstellen, übersetzt und geprüft mithilfe von Optimeil Leichte Sprache (keine offizielle Übersetzung), Grafiken sind zubuchbar auf Anfrage.

ab 300 € (netto) 

Weitere Zusatzleistungen

  • Beratung & Schulung zur barrierefreien Content-Erstellung für Redakteur:innen
  • Individuelle Beratung zu spezifischen Barriere­freiheits­anforderungen
  • Konzeption von barrierefreien Alternativ­lösungen bei Einsatz von nicht-barrierefreien Drittanbieter-Tools 
  • Erstellung und Optimierung barrierefreier PDFs nach PDF/UA-Standards
  • Rechtliche Beratung mit Web-Anwält:innen aus unserem Netzwerk zur Überprüfung, ob ihr von gesetzlichen Richtlinien betroffen seid.

Habt ihr Fragen? Kontaktiert uns – als Agentur für Barrierefreiheit unterstützen wir euch gern. Gemeinsam finden wir das passende Paket für euer Projekt und unterstützen euch gern pragmatisch mit ganzheitlichem Ansatz.
In diesem Sinne: Impact up, barriers down!

Wenn ihr unsicher seid, ob das BFSG oder das BGG bzw. die BITV 2.0 für euch gilt, wendet euch bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT- oder Medienrecht. Unsere Hinweise dienen ausschließlich eurer allgemeinen Information, stellen keine Rechtsberatung dar und sind nicht rechtsverbindlich.

Team Frauenpower im Grünen

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