Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Websites Pflicht – die Regelungen werden schrittweise ausgeweitet. Die EU positioniert sich mit ihren Richtlinien bewusst für mehr Inklusion von Menschen, die auf einen barrierefreien Zugang zur digitalen Welt angewiesen sind (in Deutschland ist das ungefähr jede vierte Person). Was, wann, warum – all das erfahrt ihr im Text.

Definition: Was ist barrierefreies Internet?

Von Barrierefreiheit spricht man grundsätzlich, wenn unsere alltägliche Umwelt so gestaltet ist, dass sie für jede:n ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Gemeint sind damit vor allem Gebäude, Verkehrsmittel oder Gebrauchsgegenstände. 

Für den digitalen Raum bedeutet das, dass sämtliche Informationen und Funktionen so ausgelegt werden, dass möglichst alle Nutzer:innen darauf zugreifen können. Digitale Hürden müssen also vermieden werden – diese können zum Beispiel folgendermaßen aussehen: 

  • Menschen mit Sehschwäche können Texte mit wenig Kontrast schlecht lesen. 
  • Gehörlose, taube und schwerhörige Menschen können Videos nicht verstehen, wenn es keine Untertitel oder eine Version mit Gebärdensprache gibt.
  • Menschen mit Konzentrationsschwäche oder auf dem kognitiven Spektrum sind schnell gestresst, wenn das Design einer Website sehr komplex oder viel animiert ist. 
  • Nicht-Muttersprachler:innen und Menschen mit geringer Lesekompetenz können komplizierte Texte mit verschachtelten Sätzen nur schwer verstehen. 

Warum barrierefreie Websites? 4 gute Gründe

Barrierefreies Internet setzt auf Inklusion und Chancengleichheit – und jede Website sollte mit dem Anspruch erstellt werden, niemanden auszuschließen. Zudem bietet eine barrierefreie Website unterschiedliche Vorteile für Website-Betreibende: 

Für 100 % der User ist Barrierefreiheit hilfreich, für 30% notwendig,
für 10 % ist sie unerlässlich.

Aktion Mensch

1. Euer Angebot für alle

Mit einer barrierefreien Website kann man auf Dauer mehr Menschen erreichen und somit die Zielgruppe erweitern.

2. Durchdachte Usability

Durch eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit wird sichergestellt, dass sich die Website gut bedienen lässt und eure Message auch wirklich beim User ankommt – auch mobil.
Beispiel: Wenn ihr möchtet, dass eure User ein Formular auf der Website ausfüllen, könnt ihr das durch eine gute Userführung und intuitive Bedienbarkeit unterstützen.

3. Gut für SEO

Wusstet ihr, dass Google nutzerfreundliche Websites mit einem vorteilhafteren Platz im Ranking belohnt? Digitale Barrierefreiheit ist also gleichzeitig suchmaschinenfreundlich. Wenn der Content gut verständlich für sehbehinderte Menschen aufbereitet wird, profitieren davon auch Suchmaschinencrawler und so kann die Website besser indexiert werden.

4. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Es gibt bestimmte Websites, die gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind – mehr dazu weiter unten im Text. Auch kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig immer mehr Websites gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Die EU-Richtlinie (Richtlinie 2102) & für wen sie gilt

Seit dem 23. September 2018 sind alle öffentlichen Stellen im europäischen Raum dazu verpflichtet, ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten. Zu diesem Angebot gehören alle internen sowie externen Office-Dokumente, PDFs, Intra- sowie Extranets. 

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wird in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt. 

Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben


Aus dem Beschluss der Richtlinie 2102

Vorab: Wir machen alle Angaben in diesem Artikel nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr und ohne Garantie auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

Ist Barrierefreiheit für eure Website Pflicht?

Laut der erwähnten EU-Richtlinie 2102 ist die digitale Barrierefreiheit für bestimmte Websites Pflicht. Gelten die gesetzlichen Vorgaben auch für eure Website? 

Welche Websites sind vom Beschluss betroffen?

Die neue Richtlinie bezieht sich verpflichtend auf:

  • Zweckverbände – also Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Stiftungen
  • gesetzliche Krankenkassen sowie kassenärztliche Vereinigungen
  • Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen
  • Sozialversicherungen
  • Landschaftsverbände
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwalts- und Ärztekammern, Berufsgenossenschaften und Innungen
  • Sparkassen, staatliche Vermögensverwaltungen und Finanzdienste
  • Schulen und Kindergärten mit Online-Verwaltungsfunktion
  • den öffentlichen Nahverkehr
  • Online-Händler:innen

Grundsätzlich kann man sich an der folgenden Faustregel orientieren…

Jede Website, bei der zu 50 % oder mehr aus öffentlichen Geldern finanziert wird, hat in der Regel eine Pflicht zur Barrierefreiheit.

   Von der Pflicht ausgenommen sind dahingegen: 

  • der öffentlich-rechtliche Rundfunk 
  • Live-Streams (Audio, Video)
  • Nichtregierungsorganisationen, die für Öffentlichkeit keine wesentlichen Dienstleistungen erbringen
  • Schulen und Kitas ohne Online-Verwaltungsfunktion
  • historisch-kulturelle Archive
  • ältere Websites und Applikationen mit reiner Archivfunktion
  • nicht-barrierefreie Funktionalitäten mit barrierefreier Alternative 

Quelle: Ab September 2018: Digitale Barrierefreiheit wird verpflichtend für alle öffentlichen Stellen 

Bis wann müssen die vom Beschluss betroffenen Websites barrierefrei sein?

Im Netz kursieren viele Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit. Als Webagentur für Barrierefreiheit wollen wir das Thema möglichst greifbar gestalten. Daher haben wir versucht , die wichtigsten Stichtage für euch zusammenzufassen. 

23. September 2018

Alle Websites, Office-Dokumente und PDFs, die nach dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden, müssen ab dem 23.9.2019 barrierefrei sein. Das gleiche gilt für schon veröffentlichte Seiten und Dokumente, insofern sie für „aktive Verwaltungsverfahren“, also beispielsweise für einen Antrag oder eine Anmeldung, genutzt werden. 

7. Juni 2019

Die Richtlinie EN 2019/882 wird von der EU verabschiedet und soll voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten. Sie setzt auf einheitliche Vorschriften bezüglich der Barrierefreiheit von: 

  • E-Commerce
  • Dienstleistungen von Banken
  • Zugang zu audiovisuellen Medien 
  • E-Books

… und mehr.

23. September 2019

Alle neu veröffentlichten Intra- und Extranets müssen seit diesem Tag barrierefrei sein. Bereits vorhandene Websites sind von dieser Regelung ausgeschlossen und erst dazu verpflichtet, falls es zu einer grundlegenden Überarbeitung kommen sollte.

23. September 2020

Dies ist der Stichtag für Websites, die schon vor dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden. Auch aufgezeichnete Audio- und Videodienste müssen fortan barrierefrei sein. Livestreams sind davon ausgeschlossen.

23. Juni  2021

Seit Ende Juni 2021 müssen auch nicht-webbasierte, mobile Applikationen barrierefrei gestaltet sein.

Quelle: Ab September 2018: Digitale Barrierefreiheit wird verpflichtend für alle öffentlichen Stellen 

Geplante Beschlüsse: Der European Accessibility Act

Ab 2025 wird die EN 2019/882, auch European Accessibility Act (EAA) genannt, in Kraft treten. Ziel ist es, mit Hilfe der neuen EU-Richtlinie einen einheitlichen Standard in Sachen Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten unter anderem im Web zu schaffen.

Der European Accessibility Act

Anders als bei einer Verordnung, bei der es sich bereits um eine verbindliche Rechtsnorm handelt, muss eine Richtlinie erst noch in das jeweilige nationale Recht übersetzt werden. Dies soll bis zum 28. Juni 2022 geschehen. Die Richtlinie kann vorerst also nur die Richtung weisen und verpflichtet die Dienstleister:innen aber noch nicht.

Welche Kriterien müssen Websites für den EAA erfüllen?

Sollte eine technische Norm des EAA in Kraft treten, so müssen Websitebetreiber:innen und auch Online-Händler:innen unter anderem künftig dafür sorgen, dass ihr Online-Angebot die folgenden Kriterien erfüllt: 

  • lesbarer Text und ausreichend Kontraste 
  • Bilder mit Alt-Texten beziehungsweise Bildbeschreibungen 
  • sensorische Alternativen: Der Shop ist auch ohne visuelle Elemente gut zu bedienen
  • für die Nutzung ist eine Tastatur ausreichend, also keine Maus notwendig
  • sowie weitere übliche Merkmale für digitale Barrierefreiheit.

Wer ist vom EAA ausgenommen?

Vom EAA ausgenommen werden lediglich Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen oder Unternehmen mit einem Umsatz von maximal zwei Millionen Euro im Jahr. Auf diese Weise soll auch die Privatwirtschaft zur Verantwortung gezogen werden. Es lohnt sich also, frühzeitig auf das kommende Gesetz vorbereitet zu sein. 

Sollen wir externe Hilfe zur Umsetzung und Prüfung unserer barrierefreien Website hinzuziehen?

Ja, unbedingt! Auch wenn es sich dabei um keine gesetzliche Vorgabe handelt, lohnt sich das Hinzuziehen von fachkundigen Designer:innen, Coder:innen und vor allem auch Barrierefreiheits-Tester:innen, wenn ihr im Team niemanden mit entsprechenden Vorkenntnissen habt. Ohne die notwendige Expertise sollte beispielsweise ein barrierefreier Relaunch nicht angegangen werden, denn es gibt komplexe Anforderungen. Einen ersten Einblick gibt die Liste der Prüfkriterien nach BIK – mehr dazu später.

Unabhängige Validierung durch eine Barrierefreiheits-Expert:in

Nachdem eine Website barrierefrei umgesetzt wurde, findet eine abschließende Prüfung statt. Diese sollte durch eine externe Person mit Expert:innenwissen im Bereich Barrierefreiheit für eine unabhängige Validierung erfolgen. Im BIK BITV-Test, dem Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen, ist hier auch von einer „umfassenden externen Qualitätssicherung“ die Rede.

Das heißt auch, dass eben nicht die Webagentur oder die Programmierer:innen, die den Webauftritt oder Relaunch umgesetzt haben, solch eine Prüfung vornehmen sollten – sondern eine externe Person. Wir bei uns in der Agentur haben daher Kontakt zu externen Barrierefreiheits-Expert:innen, die wir für solche Prüfungen anfragen. Auf einer barrierefreien Website sollte darauf basierend dann auch eine entsprechende Erklärung zur Barrierefreiheit zu finden sein.

Im besten Fall testen natürlich (auch) Menschen, die von der barrierefreien Website direkt Gebrauch machen wie beispielsweise blinde Menschen mit Screenreadern und mehr.

WCAG & BITV: Grundpfeiler der digitalen Barrierefreiheit

Die digitale Barrierefreiheit in der aktuellen Auslegung basiert im Grunde auf den folgenden vier Aspekten:

  • Wahrnehmbarkeit 
  • Bedienbarkeit 
  • Verständlichkeit
  • Robustheit 

So weit, so gut – doch die Gestaltung einer barrierefreien Website ist weitaus komplexer als es auf den ersten Blick erscheinen mag. 

BITV: Welche Barrierefreiheits-Kriterien müssen konkret beachtet werden? 

Besteht für eure Website gesetzlich die Pflicht zur Barrierefreiheit, stellt ihr euch sicherlich die Frage: Wann ist meine Website barrierefrei? Kurze Antwort: Die Website muss barrierefrei sein, aber die konkreten Kriterien sind nicht genau ausdefiniert. 

Die deutschen Bestimmungen der BITV nehmen Bezug auf die Web-Accessibility-Guidelines (WCAG). Ihr könnt euch die WCAG als Richtlinien-Katalog vorstellen, der beschreibt, was zu einer barrierefreien Internetseite dazu gehört. Auf diese Weise soll ein einheitlicher Standard für ein zugängliches Web geschaffen werden.

Für alle deutschen und europäischen Online-Unternehmen ist stets die jüngste Version der Richtlinie relevant. Aktuell handelt es sich dabei um die WCAG 2.1 Stufe AA, die im Jahr 2018 begrüßt wurde.

Wenn man sich die aktuelle Verordnung BITV 2.0 anschaut, sieht man, dass diese sich auf die schon erwähnten Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit bezieht. Jedoch ist es am Ende auch eine Frage der Interpretation beziehungsweise Auslegung – daher kann es durchaus auch mal Punkte bei der Gestaltung von Websites geben, die verschiedene Barrierefreiheits-Tester:innen unterschiedlich bewerten. 

Solltet ihr gesetzlich dazu verpflichtet sein, eine barrierefreie Website vorzuweisen, setzt euch unbedingt genau mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und der Liste der Prüfkriterien nach BIK auseinander.

Zwar handelt es sich bei der Liste auch nur um eine Auslegung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), dennoch vermittelt die Liste einen realistischen Überblick über alle relevanten Merkmale und Kriterien.  

Barrierefreiheit ist bei eurer Website Pflicht? Diese Merkmale sind wichtig

Die folgende Liste stellt eine grobe Übersicht dar. Nutzt sie gerne, um zu überprüfen, ob einige der Barrierefreiheits-Standards bereits auf eure Website zutreffen. Vorab möchten wir allerdings betonen, dass das Thema Barrierefreiheit vielschichtig ist. Die unten aufgeführte Checkliste also stark vereinfacht und nicht vollständig. 

Einige Merkmale barrierefreier Websites:

  • gut verständliche, beschriftete Grafiken/Illustrationen
  • gut verständliche Sprache und Satzbau
  • Fremdwörter werden vermieden 
  • barrierefreie Formulare 
  • ausreichender Kontrast beim Design – auch für Rot-Grün-Sehschwäche
  • keine Informationen / Funktionen ausschließlich durch Farbe kennzeichnen (zum Beispiel unterstrichene, statt nur farbige Links)
  • für Screenreader optimierter Code und Website-Inhalte
  • Bilder mit Alt-Texten
  • Videos mit Untertiteln 
  • gut lesbare Schriftgröße von mindestens 16 px
  • gute Bedienbarkeit der Website für Desktop und Mobilgeräte
  • alle wichtigen Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich
  • eine aktuelle Version der Erklärung zur Barrierefreiheit

Testet eure Website auf Barrierefreiheit mit WAVE 

Die Abkürzung WAVE steht für Web Accessibility Evaluation Tool und kann genutzt werden, um herauszufinden, wie barrierefrei (nach WCAG) eine Website ist. Dabei macht WAVE mögliche Benutzereinschränkungen ausfindig und erleichtert die Evaluation des Website-Inhalts für die Nutzer:innen.

Na, neugierig? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um die Barrierefreiheit eurer Website zu testen. Einfach dem Bewertungs-Tool folgen, die URL der jeweiligen Website in das dafür vorgesehene Feld eintragen und los geht’s! Der Test ist kostenlos und gibt schon innerhalb weniger Sekunden Aufschluss über viele interessante Details.

Trotzdem solltet ihr euch bei der Überprüfung eurer Website nicht ausschließlich auf die Einschätzung eines technischen Tools verlassen. Denn laut Expert:innen stoßen digitale Prüfverfahren gerade einmal auf ein Drittel aller vorhandenen Benutzereinschränkungen. Demnach kann eine wirklich qualitative Bewertung über die Bedienbarkeit und Verständlichkeit eures Online-Angebotes nur durch (betroffene) Menschen erfolgen. 

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an nützlichen und oft sogar kostenfreien Online-Tools, die dabei helfen können, das eigene Online-Angebot zugänglicher zu gestalten. Die folgende Sammlung beinhaltet außerdem den ein oder anderen informativen Artikel mit tiefergehenden Inhalten. Klickt euch doch gerne mal durch. :) 

Tipps für die Umsetzung der Pflicht zur Barrierefreiheit eurer Website

Englischsprachige Links

Internet für alle, bitte! 

In Sachen barrierefreies Internet müssen wir alle noch einiges lernen – das gilt auch für unsere Agentur. Denn gerade im Hinblick auf die weiter fortschreitende Digitalisierung wird die uneingeschränkte digitale Teilhabe aller Menschen immer wichtiger. Dabei verstehen wir Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut und den damit einhergehenden Prozess als Annäherungsversuch. Denn ob es wirklich möglich ist, absolut niemanden auszuschließen und alle digitalen Hürden zu beseitigen, ist eine für uns noch offene Frage. 

In jedem Fall geht es darum, andere mitzudenken und füreinander Verantwortung zu übernehmen – nur so lässt sich hürdenfreie Kommunikation und Information im Web verwirklichen. 

Ihr sucht eine Webagentur für barrierefreie Websites & Relaunches? 

Dann seid ihr bei uns richtig! Wir haben uns inzwischen auf barrierefreie Webauftritte spezialisiert, denn wir möchten ganzheitlich barrierefrei denken und werden immer besser darin – und zwar in allen Bereichen. Ganz gleich, ob es die Konzeption, das Design oder die Umsetzung eurer Website betrifft. Als Agentur für Barrierefreiheit stehen wir euch von Anfang an beratend und unterstützend zur Seite.

Durch die Zusammenarbeit mit einer externen Prüfperson ermöglichen wir, dass alle gesetzlichen Vorgaben neutral getestet werden. Barrierefreie PDFs bieten wir auch an. So könnt ihr die Pflicht zur Barrierefreiheit eurer Website mit uns ganz einfach umsetzen.

Damit kann eure neue Website oder der Relaunch ein Erfolg für alle werden.

Ihr möchtet eure barrierefreie Website mit uns umsetzen?

Wir wollen mehr wissen – lasst uns herausfinden, ob wir gut zueinander passen. Geht auch per Mail an:

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen wurden nach unserem besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr.

Team Frauenpower im Grünen

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